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Bedingungen ARB 2010
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Rechtsschutz für Heilberufe Für Selbstständige in Heilberufen spielt Recht eine wesentliche Rolle, das Konfliktpotenzial ist groß. Jederzeit Ihr Recht verteidigen und durchsetzen können, ohne Kostenrisiko für Anwalts- und Gerichtsgebühren. Schon bevor es zum Konflikt kommt, handlungsfähig sein. Diese Möglichkeiten bietet Ihnen unser Rechtsschutz für Heilberufe.
Arzt Hebamme Krankenschwester Krankenpfleger Apotheke Optiker Masseur Medizinischer Bademeister Physiotherapeut Krankengymnast Ergotherapeut Ambulante Pflegedienste Tierarzt Heilpraktiker Heilpädagoge Logopäde Psychotherapeut Chiropraktiker Orthopädischer Betrieb Hörgeräteakustiker
Vertragslaufzeit 1 Jahr
Kündigungsfrist
Deckungssummen
Im erweiterten Straf-Rechtsschutz bis zu 300.000 Euro.
Kaution
Geltungsbereich
Wartezeit von 3 Monaten in den Bereichen
Wir übernehmen die Kosten für - einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl in Höhe der gesetzlichen Vergütung - Gerichtsverfahren in allen Instanzen - die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen - die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Sachverständige - gegnerische Aufwendungen, wenn Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind - Ihre notwendigen Reisen zu deutschen Gerichten (über 100 km Luftlinie)
Alle Beiträge sind Jahresbeiträge in Euro inklusive gesetzlicher Versicherungssteuer. Die gewählte Selbstbeteiligung (SB*) gilt immer je Rechtsschutzfall.
Berechnung
Anzahl der Mitarbeiter
Optionale Erweiterungen
- Firmen-Vertrags-Rechtsschutz - Verkehrs-Rechtsschutz für betriebliche Kfz - Privat-Rechtsschutz
Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer, wenn ihm vorgeworfen wird, angeblich fahrlässig gegen Gesetze, Bestimmungen oder Verordnungen verstoßen zu haben, die mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben.
Beispiele: Heilberufe-Kammergesetz, Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes, Altenpflegegesetz, Sozialgesetzbuch, Pflege-Qualitätssicherungsgesetz, GmbH-Gesetz, Strafgesetzbuch, Bundes-Seuchen- und Hygienegesetz, Bußgeldverfahren usw.
Versichert ist der Versicherungsnehmer in Ausübung seiner im Versicherungsvertrag bezeichneten beruflichen Tätigkeit und alle beschäftigten Mitarbeiter des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für diesen.
Wird einer versicherten Person vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ihr ein Vergehen zu Last gelegt wird, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist.
Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist oder wenn er der Rechtsschutzgewährung vorab zustimmt.
Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatzes ist die versicherte Person verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheiden) ist vorsätzliches Handeln immer mit geschützt.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Angelegenheiten vor deutschen Verwaltungsgerichten (z.B. wegen der Erteilung oder Entziehung der Betriebs- oder Berufserlaubnis usw.).
Der ARAG Rechtsschutz für telefonische Erstberatung hilft Ihnen bei allen Rechtsfragen im betrieblichen Bereich. Bei Rechtsfragen zu deutschem Recht können Sie einfach anrufen und sich von einem Anwalt sofort beraten lassen.
Ihr Plus: Als erster deutscher Versicherer erhielt die ARAG vom TÜV Saarland die Note „Sehr gut“. Über 90 Prozent der befragten Kunden waren sehr zufrieden, insbesondere mit der schnellen und unbürokratischen Hilfe.
Die ARAG übernimmt je telefonische Erstberatung, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe von 250 Euro, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen telefonischen Erstberatungen jedoch nicht mehr als 500 Euro. (keine Selbstbeteiligung, keine Wartezeit).
Kostenschutz für den Versicherungsnehmer als Arbeitgeber, wenn es zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Ihm und seinen Mitarbeitern kommt. Egal ob Streitigkeiten wegen Kündigung, Arbeitsendgeld, Urlaubsgeld usw. Sie kündigen einem Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis z.B. wegen wiederholten nicht erscheinen etc. Der Mitarbeiter begehrt beim Arbeitsgericht Kündigungsschutz.
Wir übernehmen die entstehenden Kosten für den Versicherungsnehmer – und zwar durch alle Instanzen und unabhängig davon, ob unser Versicherungsnehmer den Rechtsstreit gewinnt oder verliert !
Der Arbeits-Rechtsschutz ist auf die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers als Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer von diesem und einem Arbeitnehmer unterschriebenen Aufhebungsvereinbarung ausgedehnt; erstattet werden bis zu 1.000 Euro je Aufhebungsvereinbarung, eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt.
Die Standesorganisation des freiberuflich tätigen Versicherungsnehmers leitet aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen ein Standesrechtsverfahren ein und verhängt eine Geldbuße. Der Versicherungsnehmer will sich hiergegen verteidigen.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Wenn es z.B. um die Nach- oder Rückzahlung von Beiträgen an die Krankenkassen oder Berufsgenossenschaft geht, aber auch wenn sich der Versicherungsnehmer mit den gesetzlichen Versicherungsträgern über Regressforderungen auseinander setzen muss. Sozial-Rechtsschutz gilt auch für Ein- oder Widerspruchsverfahren, die den Verfahren vor deutschen Sozialgerichten vorangehen.
Rechtsschutz besteht für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers zur Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartigen Bestimmungen anderer in- oder ausländischer Rechtsvorschriften wegen der Verletzung von Benachteiligungsverboten.
Der Rechtsschutz umfasst die Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung, Duldung, Vornahme von Handlungen, Entschädigung oder Schadenersatz, die gegen den Versicherungsnehmer aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der im Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Tätigkeit geltend gemacht werden.
Wirtschaftsmediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Die ARAG ermöglicht dem Versicherungsnehmer bei Konflikten im Zusammenhang mit seiner gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit die Durchführung eines solchen Mediationsverfahrens und trägt die Kosten.
Der Rechtsschutz für Wirtschaftsmediation erstreckt sich auf a) Konflikte mit Vertragspartnern (z.B. Kunden, Lieferanten, Beratern) aus schuldrechtlichen Verträgen b) Konflikte mit Nachbarn in Grundstücksangelegenheiten c) Konflikte mit Behörden (z.B. Bauvorhaben, Umweltprobleme).
Kommt mit Hilfe der ARAG ein Mediationsvertrag zustande, trägt die ARAG von den auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kosten des Mediators bis zu 1.500 Euro je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr angefallenen Mediationen jedoch nicht mehr als 3.000 Euro. Eine Selbstbeteiligung gilt für diese Leistung nicht.
Sie legen Ihr Forderungs-Inkasso in professionelle Hände. Wir bieten Ihnen ein Forderungsmanagement, professionell durchgeführt von unserem Partner, dem Inkassodienstleister Transcom.
Die Vorteile machen sich für Sie bezahlt - Komfortable Online-Auftragserteilung für Forderungs-Inkasso von unstreitigen Forderungen. - Status des Mahnverfahrens im Internet abrufbar. - Ersparnis lästiger Verwaltungsarbeit, Sie kommen schneller an Ihr Geld. - Vorgerichtliches Mahnverfahren mit Bonitätsüberprüfung des Schuldners nach der zweiten Mahnung. - Keine Begrenzung der Forderungsanzahl. - Bei Forderungsausgleich Erhalt der Gesamtsumme ohne Abzüge.
Anspruchsvoraussetzungen - Anspruchshöhe mindestens 100 Euro, höchstens 50.000 Euro. - Rechnungsstellung längstens zwölf Monate vor Vertragsabschluss (Rückwärtsversicherung). - Forderung ist unstreitig, d.h. der Schuldner hat keine materiell-rechtlichen Einwände gegen die Forderung erhoben. - Schuldner ist der Zahlungsforderung des Versicherungsnehmers nicht nachgekommen.
Viele Rechtsfragen und -probleme lösen Sie ganz einfach selber über das Internet – der ARAG Online Rechts-Service macht’s möglich!
Mit dieser umfangreichen Datenbank stehen Ihnen über 800 Musterschreiben und -verträge zum Download aus dem geschäftlichen Bereich bereit.
So zum Beispiel - GbR-Gesellschaftervertrag, GmbH-Geschäftsführervertrag - Arbeitsvertrag für Arzthelferinnen, Abmahnungen, Kündigungen - Broschüre zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz
Außerdem können Sie Rechtsfragen am Computer – einfach und verständlich angeleitet – interaktiv selbst klären.
Hier geht es in erster Linie um Schadenersatzforderungen wegen Sachschäden, Reparaturkosten, Verdienstausfall, Lohnfortzahlungen, Schmerzensgeldansprüche - verursacht durch einen Besucher, einen Patienten usw. in Ihrem Betrieb.
Gilt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten. Das Finanzamt erkennt z.B. die geltend gemachten Betriebsausgaben nicht in vollem Umfang an. Wenn das Einspruchsverfahren gegen den entsprechenden Steuerbescheid erfolglos ist, bleibt nur der Weg zum Finanzgericht. Steuer-Rechtsschutz gilt auch für Ein- oder Widerspruchsverfahren, die den Verfahren vor deutschen Finanzgerichten vorangehen.
Versicherungsschutz bei Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen. (z.B. Inhaltsversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung)
Für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetzes, die der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Selbstständiger verarbeitet hat oder hat verarbeiten lassen.
Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumen des Versicherungsnehmers und ihrer Einrichtungen stehen (Hilfsgeschäfte). Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind, wie z.B. Erwerb oder Reparaturen von Produktionsmaschinen.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, schützt den Versicherungsnehmer in seiner im Antrag und Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft, und zwar als Mieter aller selbst genutzten Gewerbeeinheiten (Praxis, Büro etc.) in Deutschland.
Kennen Sie einen Anwalt, der Sie in einem Rechtsstreit vertritt? Wenn nicht, nennen wir Ihnen den passenden Anwalt in Ihrer Nähe, der auf das Rechtsgebiet spezialisiert ist. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Kosten Ihres frei gewählten Anwalts. |
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